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Erstgespräch und Kosten

Niemand sollte aus Kostengründen auf die Beratung durch einen Rechtsanwalt verzichten müssen. Rechtzeitig eingeholter Rat kann Ihnen viel Geld ersparen. Eine Erstberatung sollte in jedem Fall leistbar sein.

Für eine Erstberatung verrechne ich je nach Dauer der Besprechung und Komplexität des Falles ein Honorar zwischen € 80 (brutto) und € 140 (brutto). Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die Erstberatung decken, so rechne ich mein Honorar für die Erstberatung mit der Rechtsschutzversicherung ab; in diesem Fall ist von Ihnen für die Erstberatung kein weiteres Honorar zu bezahlen. Im Einzelfall, vor allem, wenn es in der Folge zu einer weiteren Beauftragung kommt, behalte ich mir auch vor, die Erstberatung kostenlos durchzuführen.

Grundsätzlich gilt das Prinzip der freien Honorarvereinbarung. Es kann auch ein Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar (Abrechnung nach Stundensätzen) vereinbart werden.

Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars bietet sich etwa bei der Durchführung einer Liegenschaftstransaktion oder einer einvernehmlichen Scheidung an, also in Fällen, in denen der Leistungsumfang abschätzbar ist.

Wird kein Honorar vereinbart, so berechnet sich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, den Allgemeinen Honorar-Kriterien und dem Notariatstarifgesetz.

Bei länger dauernden Prozessen lässt sich das Honorar seriös nur schwer vorweg abschätzen. Ich werde Sie jedenfalls zu Beginn der Beauftragung darüber aufklären, mit welchen Kosten Sie ungefähr zu rechnen haben. Die Höhe des Honorars hängt natürlich auch ganz wesentlich vom Prozessverlauf ab. Vor einem Prozess werde ich mit Ihnen das Prozessrisiko im Detail erörtern. Falls Sie es wünschen, werde ich bei einer länger dauernden Beauftragung auch Zwischenabrechnungen legen.

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