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Allgemeines Vertragsrecht vom Rechtsanwalt in Wien

Wie gut ein Vertrag ist, stellt sich meistens erst dann heraus, wenn es zu Streitigkeiten oder gar zum Prozess zwischen den Vertragsparteien kommt. Es ist daher bereits bei Vertragsverfassung notwendig, möglichst alle nur denkbaren Konfliktpotentiale vorauszusehen und zu berücksichtigen, damit es nicht später zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Da in Österreich Vertragsfreiheit herrscht, ist die Möglichkeit, im Rahmen der Privatautonomie Verträge abzuschließen, praktisch unbegrenzt. Ich biete Ihnen die kompetente Verfassung von privatrechtlichen Verträgen jeder Art, beispielsweise von Miet- und Pachtverträgen, Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen, Dienst – u. Werkverträgen, aber auch die Verfassung von Unternehmenskaufverträgen oder Gesellschaftsverträgen an.

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